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Kurzarbeitergeld verlängert bis 31.03.2022

Kurzarbeitergeld verlängert bis 31.03.2022

Silke Siebert

25.11.2021

Kurzarbeitergeld verlängert bis 31.03.2022

Um in Zeiten der Krise weiterhin Millionen von Arbeitsplätzen sichern zu können wurden die Erleichterungen und Sonderregelungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld bis 31.03.2022 fortgesetzt.


Dies gilt auch nach wie vor für Leiharbeitnehmer, wie das Bundeskabinett Ende November beschloss.


Hier kurz im Einzelnen die relevanten Regelungen:


- Die Voraussetzungen für Kurzarbeit bleiben weiterhin herabgesetzt: Vom Arbeitsausfall betroffen müssen nach wie vor nur mind. 10 % der Belegschaft sein (anstelle eines Drittels) und auch auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden vor der Gewährung von Kurzarbeit wird weiterhin verzichtet.


- Der Zugang zu Kurzarbeit für Leiharbeitnehmer/innen bleibt weiterhin eröffnet


- Arbeitgebern werden Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 50 Prozent in pauschalisierter Form erstattet

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