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Digitale Barrierefreiheit wird Pflicht: Das müssen Unternehmen bis Juni 2025 umsetzen

Unternehmen aufgepasst! Denn ab dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – und damit wird digitale Barrierefreiheit zur verbindlichen Aufgabe.
Heißt im Klartext: Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre digitalen Angebote wie beispielsweise die eigene Website, der Online-Shop oder Bewerberportale für alle Besucher uneingeschränkt nutzbar sind. So soll ein gleichberechtigter Zugang zu digitalen Inhalten – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen – ermöglicht werden. Wer sich nicht an das BFSG hält, riskiert Strafen.
Doch was müssen Ihre Internet-Angebote überhaupt erfüllen, um barrierefrei zu sein? Wir haben für Sie die wichtigsten Punkte in Kurzform zusammengefasst:
Ausreichender Farbkontrast, damit Texte und Elemente auch bei einer Sehschwäche gut lesbar sind
Bedienbarkeit per Tastatur. sodass die Seite auch ohne Maus leichter nutzbar ist
Verständliche Sprache, um komplexe Inhalte auch für Menschen mit geistigen Einschränkungen zugänglicher zu machen
Kompatibilität mit Screenreadern,
