top of page

Kurzarbeit auch für Leiharbeitnehmer verlängert

Kurzarbeit auch für Leiharbeitnehmer verlängert

Silke Siebert

29.03.2022

Kurzarbeit auch für Leiharbeitnehmer verlängert


Mit dem Krieg in der Ukraine ereilt auch schon die nächste Krise neben der nach wie vor bestehenden Corona-Pandemie unsere Wirtschaft: Gerade die Automobilbranche ist von der derzeitigen Situation betroffen und muss Produktionsausfälle verkraften. Das führt natürlich auch wieder zu längeren Phasen von Kurzarbeit für die Stammbelegschaft sowie zu daraus resultierenden Abmeldungen der eingesetzten Leiharbeitskräfte.


Daher ist es umso wichtiger, dass die Verlängerung der Kurzarbeit jetzt doch noch auch für Zeitarbeitnehmer beschlossen wurde.


Somit ist es uns möglich, die Arbeitsplätze unserer Mitarbeiter in den betroffenen Branchen weiter zu erhalten und die Krise damit zu überbrücken.


Hier kurz im Einzelnen die relevanten Regelungen:


- Die Voraussetzungen für Kurzarbeit bleiben weiterhin herabgesetzt: Vom Arbeitsausfall betroffen müssen nach wie vor nur mind. 10 % der Belegschaft sein (anstelle eines Drittels) und auch auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden vor der Gewährung von Kurzarbeit wird weiterhin verzichtet.

- Der Zugang zu Kurzarbeit für Leiharbeitnehmer/innen bleibt weiterhin eröffnet

- Die pauschalisierte Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitgeber entfällt.

bottom of page